3er (F30, F31, F34) Reifendruckanzeige ausschalten

Der F34 fährt übrigens (wie auch der F10) auf 225/55 R17.
Stimmt. Und es gibt sogar welche die 17" auf'm F10 fahren, 225/55...:shocked::shocked::shocked: Aber komfortabel ist's bestimmt:biggrin2: dazu noch 2,0bar Luftdruck und man schwingt schön über alls drüber. Wobei, dafür dann RFT:biggrin:
 
Thema Versicherung: Die Haftpflicht zahlt in jedem Fall. Allenfalls denkbar wäre Regress für Obligenheitsverletzungen. Dieser ist in der Höhe auf 2x 5.000 € begrenzt (1x für Obligenheitsverletzungen vor dem Unfall, 1x nach dem Unfall). Vor dem Unfall ist z.B. eine Trunkenheitsfahrt. Nach dem Unfall ist z.B. der unerlaubte Verlassen vom Unfallort. Mir fällt es schwer eine unzulässige Rad-Reifenkombination darunter zu subsumieren, wenn diese nicht ursächlich für Schadenseintritt und/oder Schadenshöhe geworden ist.

Gleiches gilt bei einer etwaigen Vollkasko. Hier gibt es zwar nicht den gesetzlichen Regress in Folge von Obligenheitsverletzungen, wohl aber die Möglichkeit der Einrede in Folge grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Diese grobe Fahrlässigkeit bezieht sich auf das Herbeiführen des Schadenseintritts und/oder der Schadenshöhe. Auch hier fällt es mir schwer ein entsprechendes Szenario zu stricken.

Hinweis: Die Einrede der groben Fahrlässigkeit kann man vertraglich ausschließen lassen (und sollte man auch DRINGEND!). Auf Wunsch begrenzen die Versicherungen diese Einrede auf Fahren unter bewusstseinsstörenden Substanzen (Alkohol, Drogen, Medikamente). Sie können in dem Fall aber die Leistung nicht mehr verweigern, wenn man z.B. mit 80 statt erlaubten 50 einen Unfall verursacht. Ohne die Passage wäre in so einem Fall die Vollkasko Leistungsfrei! Bei der HUK24 kostet der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei mir 10 € pro Jahr und Auto.
 
Ich bekomme ja immer mal wieder mit, was so zivilrechtlich streitig wird und vor Gericht geht. Eine -nicht schleifend / gebrochene- Rad/Reifenkombination war bislang noch nicht darunter. Sicherlich, wenn eine Felge bricht, das Radhaus verlässt und einen Menschen umhaut (schon dagewesen), dann wird die Luft auch strafrechtlich dünn, wenn man nicht eine Felge mit entsprechender Traglast / Befestigung hatte.
 
@Deleted205 Sicherlich wird man vor Gericht eventuell gewinnen. Nur der Ärger usw. weil die Versicherung erst mal icht zahlt und sich sagt da mmuss der Tölpel erst mal klagen.... Ob die im Recht sind oder nicht ist denen ja erst mal egal. Und die meisten werden zurückziehen wenn die sagen dass man falsche Reifen drauf hatte..
 
Thema Versicherung: Die Haftpflicht zahlt in jedem Fall. Allenfalls denkbar wäre Regress für Obligenheitsverletzungen. Dieser ist in der Höhe auf 2x 5.000 € begrenzt (1x für Obligenheitsverletzungen vor dem Unfall, 1x nach dem Unfall). Vor dem Unfall ist z.B. eine Trunkenheitsfahrt. Nach dem Unfall ist z.B. der unerlaubte Verlassen vom Unfallort. Mir fällt es schwer eine unzulässige Rad-Reifenkombination darunter zu subsumieren, wenn diese nicht ursächlich für Schadenseintritt und/oder Schadenshöhe geworden ist.

Gleiches gilt bei einer etwaigen Vollkasko. Hier gibt es zwar nicht den gesetzlichen Regress in Folge von Obligenheitsverletzungen, wohl aber die Möglichkeit der Einrede in Folge grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Diese grobe Fahrlässigkeit bezieht sich auf das Herbeiführen des Schadenseintritts und/oder der Schadenshöhe. Auch hier fällt es mir schwer ein entsprechendes Szenario zu stricken.

Hinweis: Die Einrede der groben Fahrlässigkeit kann man vertraglich ausschließen lassen (und sollte man auch DRINGEND!). Auf Wunsch begrenzen die Versicherungen diese Einrede auf Fahren unter bewusstseinsstörenden Substanzen (Alkohol, Drogen, Medikamente). Sie können in dem Fall aber die Leistung nicht mehr verweigern, wenn man z.B. mit 80 statt erlaubten 50 einen Unfall verursacht. Ohne die Passage wäre in so einem Fall die Vollkasko Leistungsfrei! Bei der HUK24 kostet der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei mir 10 € pro Jahr und Auto.
Wo und wie hast du das bei der huk24 beantragt?
 
Habe heute mit meinem Versicherungsvertreter gesprochen. (DEVK) Dort ist in jedem Vertrag automatisch der Verticht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit integriert.
 
Hab's gerade gesehen, bin seit Ende 2014 dort. Im Classic Tarif ist es dabei.
 
Leider steht auf der Rudmatic-Verpackung kein Typ mehr drauf, aber das müssten die sein, zumindest so sehen die aus:
http://www.ebay.de/itm/Rud-matic-Schneeketten-DISC-0750-225-40-18-215-50-17-225-45-17-215-55-16-BMW-/12181019567
Zwischen 225/45 R17 und 225/50 R17 liegen 2,3 cm Differenz im Reifendurchmesser und 6,9 cm beim Abrollumfang, soviel Spiel haben die Schneeketten sicher nicht.

Sie passen ja immer nur auf Reifen mit dem (ungefähr) gleichen Abrollumfang, wie z.B. 225/50 R17 und 225/55 R16 oder 225/55 R17 und 245/45 R18.
 
Doch ich glaube schon, weil man die mit einer Kette spannt, da hat man relativ Spiel! Muss das aber mal ausprobieren
 
So, gestern um 16Uhr neue Räder montiert, und um 18Uhr die alten Räder verkauft, perfekt!

Ist gar nicht leicht, Winterräder im Dezember zu verkaufen, da alle zu diesem Zeitpunkt ausgestattet sind.
BMW hätte mir 250 bezahlt, so hab ich über das doppelte bekommen.
 
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