Die Frage, die sich irgendwann sicher die Anwälte und Gerichte stellen werden, wer haftet bei Hardwaredefekten.
Denn bleibt BMW der Eigentümer (als Beispiel) der Sitzheizung, so müssen sie wohl auch für die Reparatur aufkommen.
Es kann doch nicht sein, dass ich als Besitzer für die Instandhaltung zahlen soll. Wird sowas vertraglich zwischen BMW und dem Erstbesitzer vielleicht noch geregelt, wie sieht es dann am Gebrauchtwagenmarkt aus? Wie sollen die Rechte und Pflichten da weitergegeben werden.
Noch wichtiger, wenn die ersten beiden Besitzer nie eine Sitzheizung verwendet haben, wie sollen sie überhaupt die Funktion nachweisen können, evtl. verheimlichen sie unbewusst einen Defekt am Fahrzeug.
Nachdem die SHZ nicht das einzige Abo bleiben wird, wird BMW somit wieder viele Gerichte beschäftigen. Advokat ist wohl in diesem Land der zukunftsträchtigste Beruf überhaupt.
Denn bleibt BMW der Eigentümer (als Beispiel) der Sitzheizung, so müssen sie wohl auch für die Reparatur aufkommen.
Es kann doch nicht sein, dass ich als Besitzer für die Instandhaltung zahlen soll. Wird sowas vertraglich zwischen BMW und dem Erstbesitzer vielleicht noch geregelt, wie sieht es dann am Gebrauchtwagenmarkt aus? Wie sollen die Rechte und Pflichten da weitergegeben werden.
Noch wichtiger, wenn die ersten beiden Besitzer nie eine Sitzheizung verwendet haben, wie sollen sie überhaupt die Funktion nachweisen können, evtl. verheimlichen sie unbewusst einen Defekt am Fahrzeug.
Nachdem die SHZ nicht das einzige Abo bleiben wird, wird BMW somit wieder viele Gerichte beschäftigen. Advokat ist wohl in diesem Land der zukunftsträchtigste Beruf überhaupt.