1. Ausfahrt nach 2 Monaten Fahrverbot und es wird gleich wieder brenzlig:-I

Schon mal jemand dran gedacht, dass es der hintere einfach auch eilig haben könnte, vielleicht wegen einem Notfall?


Dadurch dass er ja zur Tanke wollte, wo sich zusätzlich nur noch n McDoof befindet würde ich einen wirklichen Notfall mal direkt ausschließen.


gruss Robert
 
Sorry aber so wie du hier rum krakelst und mit pseudo Schimpfwörter wie Ricer um dich wirfst, den Typen durch Bremsen noch weiter provozierst und dich dann auch noch als armes Opfer siehst haben die 2 Monate bei dir offenbar gar nichts gebracht.
 
Was für einen Sicherheitsabstand meinst du??? Ich hatte niemanden vor 2/mir!
Damit meine ich, dass du, wenn du rechts gewesen wärst (Rechtsfahrgebot), spätestens in einem Abstand von ¼ des Tachowertes hättest nach links ausscheren müssen und frühestens ¼ des Tachowertes wieder auf die rechte Spur zurück fahren können. Das macht 47,5 m + ca. 5 m für die Länge des zu überholenden Fahrzeuges. Für diese 52,5 m brauchst du mit 4,5 km/h Differenzgeschwindigkeit eben diese 42 Sekunden und entsprechend mehr, weil du ja gleich zwei Fahrzeuge überholt hast.

Sorry, wenn ich das sage, wenn man mit einer so geringen Differenzgeschwindigkeit (4 bis 5 km/h) überholt und daher ewig lange für das Überholen benötigt, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn jemand von hinten drängelt.

Sa maa???? Was ist denn das für ne Sichtweise?:igitt:...Bist du etwa der Ricer???:skeptisch::zwinker:
Meine Sichtweise ist die richtige. Es genau ein Problem auf unseren Straßen, jeder will seine Geschwindigkeit fahren und ist kaum zu einem Kompromiss bereit. Das gilt z.B. für die, die langsam überholen und für die, die dann von hinten auflaufen.

Ich persönlich bin in einem gewissen Rahmen immer bereit meine Geschwindigkeit dem Verkehrsfluss anzupassen, also für dein Beispiel z.B. 5 km/h langsamer zu fahren. Ich habe dann auch kein Problem, wenn mich dann Kleinwagen überholen.

Ich habe zwar vom überholen gesprochen aber zeitgleich ist das auch einfach nur als das vorbeiziehen, des restl. Verkehrs anzusehen, und für diesen hat die StvO keine weitere Regelung parat, mit welcher Geschwindigkeit überholt werden soll.
Du solltest die StVO mal lesen.

Zumal das Überholen, auf welches sich die StVO bezieht, zum großen Teil bzw eigtl. fast ausschließlich, auf Situationen abzielt, welche auf der Autobahn oder generell Außerorts (landstraße bspw) stattfinden.
Es handelte sich doch um eine Autobahn!

Schon mal was vom entspannten fahren gehört?
Was ist wohl entspannender 5 km/h langsamer zu fahren oder auf seine Wunschgeschwindigkeit zu beharren und sich bedrängen zu lassen?

Insbesondere, wenn man 2 Monate gelaufen ist, möchte man seinen Lappen nicht sofort wieder durch allzu zügige Fahrweise riskieren.
Durch das Ausbremsen hast du deinen Lappen riskiert, wenn es denn eine Zivilstreife gesehen hätte oder wer anders dich angezeigt hätte.

Außerdem, wieso riskierst du deinen Lappen, wenn entspannt du 5 km/h langsamer gefahren wärst. Selbst wenn du etwas schneller gefahren wärst, wäre dein Lappen nicht in Gefahr gewesen, es hätte nicht mal Punkte gegeben.

Weiterhin steht es mir Innerorts frei, ob ich permanent auf der linken Spur fahre oder nicht.
Wiederum muss ich dir ans Herz legen, dich mit den Verkehrsregeln auseinanderzusetzten. Diese Regelung gilt in geschlossenen Ortschaften, ausgenommen Autobahnen.

Weiterhin hatte ich schon 15 mehr als erlaubt drauf. Weswegen ich schon als zügiger Verkehrsteilnehmer auf dieser Straße einzustufen war.
5 km/ h langsamer wäre auch eine Alternative gewesen.

Wenn Uwe selber meint, seinen Lappen wegen solcher Typen aufs Spiel setzen zu müssen, dann nur zu aber erwarte nicht von anderen, dass sie genauso "Klu(K)" handeln.
Etwas zum Nachdenken, nicht ich bin der, der den Führerschein hat abgeben müssen. Ich bin der der nicht einmal Punkte hat. :)

Das heißt nicht, dass ich immer genau gesetzeskonform fahre, aber ich weiß, wann es welche Konsequenzen mit sich bringt, so z.B. dass erst eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h bepunktet wird.


Gruß

Uwe
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry aber so wie du hier rum krakelst und mit pseudo Schimpfwörter wie Ricer um dich wirfst, den Typen durch Bremsen noch weiter provozierst und dich dann auch noch als armes Opfer siehst haben die 2 Monate bei dir offenbar gar nichts gebracht.


:igitt:... was ist denn mit dir???? Wenn sich der Typ durch meine "normale und StVO-konforme" Fahrweise provozieren lässt, dann ist das doch nicht mein Problem. Es ist schon etwas paradox, dass man auf der einen Seite zurückhaltender fährt aber auf der anderen Seite dann impliziert wird, dass ich durch meine besonnene Fahrweise, Raser provoziere und ja gar zum Drängeln nötige und darauf bauend scheinbar nichts gelernt habe. Bin ich hier im falschen Film oder warum will mir diese Sichtweise nicht logisch und plausibel erscheinen?:confusednew:

Das ich dann mal kurz die Bremslichter aufleuchten lies, war einfach nur ne Reaktion auf das Bedrängen, zumal ich nicht wirklich gebremst habe, sondern lediglich so leicht die Bremse angetippt habe, dass es reichte, dass die Lichter angehen aber nicht wirklich Geschwindigkeit rausgenommen wurde, weil sonst wäre er mir definitiv ins Heck geknallt. Und da kann der Typ noch froh sein, dass ich nicht zu der Zunft gehöre, die sich auf seine Kosten mal direkt das Heck sanieren lässt und eine Kollision absichtlich herbeiführt. Weil i.d.R. hat immer erstmal der das Problem, welcher draufknallt, wenn ich dann noch behaupte, ich habe nicht in den Rückspiegel geschaut und habe lediglich gebremst, weil mir ein Blick auf den Tacho sagte, ich sei zu schnell, dann hat der Typ sowieso schlechte Karten, weil dann grundsätzlich darauf abgestellt wird, dass er einen zu geringen Abstand hatte.


gruss Robert
 
Was für einen Sicherheitsabstand meinst du??? Ich hatte niemanden vor 2/mir!
Damit meine ich, dass du, wenn du rechts gewesen wärst (Rechtsfahrgebot), spätestens in einem Abstand von ¼ des Tachowertes hättest nach links ausscheren müssen und frühestens ¼ des Tachowertes wieder auf die rechte Spur zurück fahren können. Das macht 47,5 m + ca. 5 m für die Länge des zu überholen den Fahrzeuges. Für diese 52,5 m brauchst du mit 4,5 km/h Differenzgeschwindigkeit eben diese 42 Sekunden und entsprechend mehr, weil du ja gleich zwei Fahrzeuge überholt hast.

Sorry, wenn ich das sage, wenn man mit einer so geringen Differenzgeschwindigkeit (4 bis 5 km/h) überholt und daher ewig lange für das Überholen benötigt, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn jemand von hinten drängelt.

Sa maa???? Was ist denn das für ne Sichtweise?:igitt:...Bist du etwa der Ricer???:skeptisch::zwinker:
Die richtige. Es genau ein Problem auf unseren Straßen, jeder will seine Geschwindigkeit fahren und ist kaum zu einem Kompromiss bereit. Das gilt z.B. für die, die langsam überholen und für die, die dann von hinten auflaufen.

Ich persönlich bin in einem gewissen Rahmen immer bereit meine Geschwindigkeit dem Verkehrsfluss anzupassen, also für dein Beispiel z.B. 5 km/h langsamer zu fahren. Ich habe dann auch kein Problem, wenn mich dann Kleinwagen überholen.

Ich habe zwar vom überholen gesprochen aber zeitgleich ist das auch einfach nur als das vorbeiziehen, des restl. Verkehrs anzusehen, und für diesen hat die StvO keine weitere Regelung parat, mit welcher Geschwindigkeit überholt werden soll.
Du solltest die StVO mal lesen.

Zumal das Überholen, auf welches sich die StVO bezieht, zum großen Teil bzw eigtl. fast ausschließlich, auf Situationen abzielt, welche auf der Autobahn oder generell Außerorts (landstraße bspw) stattfinden.
Es handelte sich doch um eine Autobahn!


Schon mal was vom entspannten fahren gehört?
Was ist wohl entspannender 5 km/h langsamer zu fahren oder auf seine Wunschgeschwindigkeit zu beharren und sich bedrängen zu lassen?

Insbesondere, wenn man 2 Monate gelaufen ist, möchte man seinen Lappen nicht sofort wieder durch allzu zügige Fahrweise riskieren.
Durch das Ausbremsen hast du deinen Lappen riskiert, wenn es denn eine Zivilstreife gesehen hätte oder wer anders dich angezeigt hätte.

Außerdem, wieso riskierst du deinen Lappen, wenn entspannt du 5 km/h langsamer gefahren wärst. Selbst wenn du etwas schneller gefahren wärst, wäre dein Lappen nicht in Gefahr gewesen, es hätte nicht mal Punkt gegeben.

Weiterhin steht es mir Innerorts frei, ob ich permanent auf der linken Spur fahre oder nicht.
Wiederum muss ich dir ans Herz legen, dich mit den Verkehrsregeln auseinanderzusetzten. Diese Regelung gilt in geschlossenen Ortschaften, ausgenommen Autobahnen.

Weiterhin hatte ich schon 15 mehr als erlaubt drauf. Weswegen ich schon als zügiger Verkehrsteilnehmer auf dieser Straße einzustufen war.
5 km/ h langsamer wäre auch eine Alternative gewesen.

Wenn Uwe selber meint, seinen Lappen wegen solcher Typen aufs Spiel setzen zu müssen, dann nur zu aber erwarte nicht von anderen, dass sie genauso "Klu(K)" handeln.
Etwas zum Nachdenken, nicht ich bin der, der den Führerschein hat abgeben müssen. Ich bin der der nicht einmal Punkte hat. :)

Das heißt nicht, dass ich immer genau gesetzeskonform fahre, aber ich weiß, wann es welche Konsequenzen mit sich bringt, so z.B. dass erst eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h bepunktet wird.


Gruß

Uwe


Nochmal zum Mitschreiben: Es handelt sich um eine innerorts gelegene Stadtautobahn, ohne ein Rechtsfahrgebot!!!! Das was du schreibst macht ja Sinn aber eben nur auf einer richtigen Autobahn, so mit Rechtsfahrgebot, zügigen überholen usw. Von daher passen deine Aussagen nicht wirklich zur tatsächlichen Situation bzw sind nicht wirklich anwendbar.


gruss Robert
 
Nochmal zum Mitschreiben: Es handelt sich um eine innerorts gelegene Stadtautobahn, ohne ein Rechtsfahrgebot!!!! Das was du schreibst macht ja Sinn aber eben nur auf einer richtigen Autobahn, so mit Rechtsfahrgebot, zügigen überholen usw. Von daher passen deine Aussagen nicht wirklich zur tatsächlichen Situation bzw sind nicht wirklich anwendbar.

§7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
.
.
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
Somit gilt auch auf Stadtautobahnen das Rechtsfahrgebot und es darf nur links überholt werden.


Gruß

Uwe
 
Mal ne Verständnisfrage: Muss eine Autobahn, welche sich innerorts befindet, als solche mittels Beschilderung ausgewiesen sein? Weil Stadtautobahn ist der Name, womit jeder Rostocker was anfangen kann. Nach dem Gesetz her ist es aber eine Bundesstraße (B103), welche aufgrund ihres Ausbaus, wie eine Autobahn aussieht. Hier bin ich der Meinung, dass das Rechtsfahrgebot nicht gilt.


gruss Robert
 
:igitt:... was ist denn mit dir???? Wenn sich der Typ durch meine "normale und StVO-konforme" Fahrweise provozieren lässt, dann ist das doch nicht mein Problem. Es ist schon etwas paradox, dass man auf der einen Seite zurückhaltender fährt aber auf der anderen Seite dann impliziert wird, dass ich durch meine besonnene Fahrweise, Raser provoziere und ja gar zum Drängeln nötige und darauf bauend scheinbar nichts gelernt habe. Bin ich hier im falschen Film oder warum will mir diese Sichtweise nicht logisch und plausibel erscheinen?:confusednew:

Das ich dann mal kurz die Bremslichter aufleuchten lies, war einfach nur ne Reaktion auf das Bedrängen, zumal ich nicht wirklich gebremst habe, sondern lediglich so leicht die Bremse angetippt habe, dass es reichte, dass die Lichter angehen aber nicht wirklich Geschwindigkeit rausgenommen wurde, weil sonst wäre er mir definitiv ins Heck geknallt. Und da kann der Typ noch froh sein, dass ich nicht zu der Zunft gehöre, die sich auf seine Kosten mal direkt das Heck sanieren lässt und eine Kollision absichtlich herbeiführt. Weil i.d.R. hat immer erstmal der das Problem, welcher draufknallt, wenn ich dann noch behaupte, ich habe nicht in den Rückspiegel geschaut und habe lediglich gebremst, weil mir ein Blick auf den Tacho sagte, ich sei zu schnell, dann hat der Typ sowieso schlechte Karten, weil dann grundsätzlich darauf abgestellt wird, dass er einen zu geringen Abstand hatte.


gruss Robert
Hast schon recht. Du hast alles richtig gemacht. Der andere in seinem verachtungswürdigen Ricer war der böse, so einfach ist das.
Hoffentlich machen die widerlichen Ricer in Zukunft trotzdem Platz wenn du mit deinem erhabenen Produkt deutscher Produktion überholen willst.

Deine normale und womit auch immer konforme Fahrweise hat sicher nichts mit dem Vorfall zutun. Also weiter so!
 
Mal ne Verständnisfrage: Muss eine Autobahn, welche sich innerorts befindet, als solche mittels Beschilderung ausgewiesen sein? Weil Stadtautobahn ist der Name, womit jeder Rostocker was anfangen kann. Nach dem Gesetz her ist es aber eine Bundesstraße (B103), welche aufgrund ihres Ausbaus, wie eine Autobahn aussieht. Hier bin ich der Meinung, dass das Rechtsfahrgebot nicht gilt.
Laut Google-Maps ist die Stadtautobahn mit A19 gekennzeichnet. Ob es sich um eine Autobahn handelt, kannst du leicht erkennen, denn dann sind alle Hinweisschilder blau.

Gruß

Uwe
 
Meine Fahrweise war StVO-konform bis zu dem Zeitpunkt, als der Typ anfing wie blöde zu Drängeln. Selbst die ersten 10sek. habe ich mich nicht locken lassen. Nur als er dann nochmals meinte den Abstand reduzieren zu müssen, lies ich mich zu der Aktion hinreißen. Das das voll ok ist, habe ich nie behauptet (im Grunde bin ich auch nicht wirklich ein Freund von derlei Aktionen) und der Tip mit dem Scheiben waschen ist eigtl. auch nicht schlecht, würde aber bei mir wohl daran scheitern, dass meine Waschdüsen alle vorbildlich auf die Scheibe gerichtet sind und der Hintermann davon jetzt nicht wirklich was hätte. Ich habe mich eben ein wenig locken lassen, wie es wohl 7 von 10 Leuten auch passiert wäre.

Und meine Aussagen bzgl. des japanischen Auto´s sollte nicht überbewertet werden. Es ist nicht so, dass ich jap. Kleinwagenfahrer als Verkehrsbehinderung ansehe bzw Fahrer solcher Autos grundsätzlich verachte, nur hat der mit seinem Auto gedrängelt wie ein ganz Großer. Bei nem Benz oder BMW hätte das Ganze irgendwie in die gängigen Klischees gepasst aber bei ihm wirkte das irgendwie etwas "unauthentisch".:zwinker: Auch wollte ich nicht darauf hinaus, dass ich es als Majestätsbeleidung auffasse, dass ich in meinem BMW von so einem Kleinwagen bedrängt werde und sowas schon mal grundsätzlich nicht angehen kann. Auch wenn es n Benzfahrer oder so gewesen wäre, hätte ich mich darüber aufgeregt.


gruss Robert
 
Mal ne Verständnisfrage: Muss eine Autobahn, welche sich innerorts befindet, als solche mittels Beschilderung ausgewiesen sein? Weil Stadtautobahn ist der Name, womit jeder Rostocker was anfangen kann. Nach dem Gesetz her ist es aber eine Bundesstraße (B103), welche aufgrund ihres Ausbaus, wie eine Autobahn aussieht. Hier bin ich der Meinung, dass das Rechtsfahrgebot nicht gilt.
Laut Google-Maps ist die Stadtautobahn mit A19 gekennzeichnet. Ob es sich um eine Autobahn handelt, kannst du leicht erkennen, denn dann sind alle Hinweisschilder blau.

Gruß

Uwe

Gemeint ist der Teil der B103, welcher sich parralell zur Warnow, auf der linken Seite durch die Ortschaften Lichtenhagen, Lütten Klein und Evershagen zieht und da sind sämtlich Beschilderungen in gelb gehalten.

https://www.google.de/maps/dir/54.1....1334641,12.0759173,13z/data=!4m3!4m2!1m0!1m0

gruss Robert
 
Ich würde Aussagen wie "Ricer" auch nicht überbewerten. Davon abgesehen, daß das sowieso keine besonders schlimme Bezeichnung ist, sollte es doch verständlich sein, daß man sich in Rage auch gern mal etwas derber ausdrückt.
Vieleicht hat sich 3023597 auch nicht ganz korrekt verhalten, aber was fällt anderen Leuten ein, sich im Strassenverkehr so aufzuspielen?
Gegenseitige Rücksichtnahme gilt in jedem Fall. Der Spinner in dem Japaner hat ihn wohl doch etwas extremer als üblich bedrängt, was dann eben zu Stress führt, woraufhin man auch nicht 100% überlegt und mit kühlem Kopf reagiert. Ein wenig solltet ihr 3023597 das auch zugestehen.
Davon abgesehen habe ich es auch so verstanden, daß sich die Geschichte auf einer mehrspurigen Strasse Innerorts abgespielt hat, die eben umgangssprachlich als "Stadtautobahn" bezeichnet wird, aber in dem Sinne keine Autobahn ist, ergo gibt es kein Rechtsfahrgebot in einer Tempo 80 Zone.
Kann mich natürlich auch irren.
 
Gemeint ist der Teil der B103, welcher sich parralell zur Warnow, auf der linken Seite durch die Ortschaften Lichtenhagen, Lütten Klein und Evershagen zieht und da sind sämtlich Beschilderungen in gelb gehalten.

https://www.google.de/maps/dir/54.1....1334641,12.0759173,13z/data=!4m3!4m2!1m0!1m0
Dann mag das, was ich geschrieben habe, keine Pflicht gewesen sein, ich hätte es aber dennoch ähnlich gehandhabt. Schon wenn ich von hinten den Kleinwagen gesehen hätte, mich noch nicht parallel zu dem Fahrzeugen auf der rechten Spur befunden hätte, hätte ich kurz die Geschwindigkeit reduziert, den Kleinwagen passieren lassen und dann eventuell wieder auf linke Spur gewechselt. Wahrscheinlich wäre ich aber rechts geblieben, denn ob ich nun 90 oder 95 km/h gefahren wäre, wäre mir schnuppe gewesen.

Wäre ich schon parallel der Fahrzeuge gewesen, hätte ich, bereits bevor der Hintermann gedrängelt hätte, die Geschwindigkeit kurzzeitig etwas erhöht (unterhalb der Punktegrenze), um die Fahrzeuge zügig überholen zu können.

Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit möglichst partnerschaftlich zu fahren. So komme ich auch nur ganz selten in die Verlegenheit von hinten bedrängt zu werden.


Gruß

Uwe
 
Zuletzt bearbeitet:
Deine Sichtweise ist quatsch. Deine Sichtweise lautet: wenn du ehh zu schnell fährst, kannst du doch gleich noch schneller fahren. Das find ich nicht besonders schlau. Je nach seiner Tachoabweichung usw hätten 5km/h schneller mehr Bußgeld oder sonst was sein können.
Erst mal, ursprünglich bin ich von einer Autobahn ausgegangen (wie es im Eingangspost ja auch steht). Die StVO schreibt nun mal vor, dass man mit erheblich höherer Geschwindigkeit zu überholen hat. Wenn man die nicht hat oder nicht schneller fahren möchte, so darf man auf der Autobahn halt nicht überholen. So einfach ist das. In solchen Situationen ist es doch kein Beinbruch 5 km/h langsamer zu fahren und hinter dem Fahrzeug zu bleiben.

Das was du schreibst ist aber auch in der Hinsicht quatsch, dass eine Geschwindigkeitserhöhung um 5 km/h sonst welche Konsequenzen hätte haben können. Laut Tacho wären das 100 km/h gewesen und da jeder Tacho vorgeht, also sicher unter der Punktegrenze. Egal, jedenfalls, wenn man zu diesem Schritt nicht bereit ist, darf man auf der Autobahn nicht überholen, denn sonst verstößt man ebenso gegen die StVO.

§5 Überholen

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.


Gruß

Uwe
 
Wesentlich höher ist ein dehnbarer Begriff.
5 km/h ist aber auch nicht eine wesentlich höhere Geschwindigkeit. Die Rechtsprechung geht von 20 km/h aus, wobei wohl auch noch 10 km/h toleriert wird.


Und wenn er nunmal eh schon zu schnell war, wäre es nicht besonders schlau, einfach noch schneller zu fahren, nur weil die Buben keine Minute warten können. Und wenn jemand geblitzt wird, dann wäre das in dem Fall 302.. . Von daher: er ist schon schneller gefahren als er darf, von daher sehe ich das absolut nicht so
Wenn man unter der Punktegrenze bleibt, sind maximal 35,- € fällig.
Nicht mit erheblich höherer Geschwindigkeit zu überholen verstößt auch gegen die StVO und kostet gar 80,- € und dazu gibt es noch einen Punkt.

Welches ist nun das kleinere Übel?


Gruß

Uwe
 
Das Spiel kann man auch ganz einfach beenden, indem man halt die 5 km/h langsamer fährt und kommt somit weiter hin zum StVO konformen Bereich. Das ist ja mein favorisierter Vorschlag. Was bringt es einen auf Teufel komm raus 5 km/h schneller zu fahren als die Fahrzeuge auf der rechten Spur?


Gruß

Uwe
 
Es ging um 4 bis 5 km/h Differenzgeschwindigkeit. Ab 10 km/h ist ja tolerierbar.

Wenn man nun nur 5 km/h schneller fahren möchte, frage ich mich, warum man nicht so kompromissbereit ist, halt 5 km/h langsamer als seine Wunschgeschwindigkeit zu fahren und somit erst gar nicht zum Überholen anzusetzen. Dann kommt man nämlich gar nicht in die Situation, dass man bereits neben den Fahrzeugen auf der rechten Spur ist, während sich hinter einem ein schnelleres Fahrzeug nähert.

BMW-Fahrer hatten mal den Ruf zu den sportlichen, dynamischen und spritzigen Fahrern zu gehören. In der letzten Zeit beobachte ich im Straßenverkehr immer mehr genau das Gegenteil, ein starres unflexible Fahrweise und das auch gerade vermehrt bei BMW-Fahrern. Aus meiner Sicht eine traurige Entwicklung.

Gerade diese unflexible Fahrweise „ich fahre meine Geschwindigkeit auf Teufel komm raus“ ist oft mit ein Grund für zähflüssigen Verkehr. Nehmen wir einen LKW auf einer zweispurigen Autobahn. Zuvor völlig optimal fließender Verkehr. Nun kommt der LKW mit 90 km/h auf der rechten Fahrbahn. Auf diesen laufen nun PKWs auf. Der eine will unbedingt seine 95 km/h, der nächste sein 100 km/h, der übernächste sein 105 km/h usw. fahren. Weil eben jeder seine Unflexibilität auslebt und keiner bereit ist während des Überholens etwas schneller zu fahren, führt das auf der linken Seite zu einer Schlange und die rechte Spur ist absolut frei. Bis sich die Schlange irgendwann mal auflöst, gehen mehr als 5 Minuten ins Land. Wie schnell hätte sich die Situation aufgelöst, wenn nur jeder beim Überholen etwas beschleunigen würde.

Auch wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, so finde ich folgende Argumentation sagen wir mal für eigenartig: „Ich halte mich nicht dran, fahre schneller aber nur so viel schneller wie ich will“ und dies auch dann, wenn das noch etwas schneller Fahren keine Konsequenzen oder nur geringfügig unterschiedliche Konsequenzen hätte.

Zurzeit wird das zu langsame Überholen noch kaum geahndet. Dies kann sich aber in Zukunft auch ändern, denn immer mehr Fahrer lassen eine Kamera mitlaufen. Einige werden dann statt drängeln einfach eine Anzeige platzieren, mit einem Video als Beweis. Die Langsamüberholer können momentan allerdings hoffen, dass dem aufgrund des Datenschutzes ein Riegel vorgeschoben wird. Angedacht ist dies schon.


Gruß

Uwe
 
Hallo???? Wir reden hier immernoch darüber, dass er schon zu schnell gefahren ist!!!! Du forderst , dass er wegen eines Spätpubertierenden noch schneller fährt. Kommst du noch klar?
Ja, ich komme klar. Wenn man mit der Geschwindigkeitsbegrenzung argumentiert, so ist es pervers zu sagen, man darf zu schnell fahren aber nur so viel zu schnell, wie ich das sage.

Und wie schon gesagt, mit dem Beispiel mit den 5 km/h Geschwindigkeitsdifferenz braucht man ja nur 5 km/h unter seinem Wunschtempo zu fahren und schon hat man keine Problem mehr mit von hinten kommenden Fahrzeugen, weil man ja rechts bleibt. Wenn man aber ab 10 km/h schneller fährt, so wird das schon als tolerierbare höhere Geschwindigkeit angesehen, also kann man auch überholen.

Genau das ist das Problem, dass zwei solche Sturköpfe aufeinandertreffen. Der eine will partout seine Geschwindigkeit fahren und ist nicht bereit auch nur 5 km/h langsamer zu fahren und der andere will das Fahrzeug vor sich mit Gewalt von seiner Spur drängeln, eben auch damit er seine Geschwindigkeit fahren kann.

Für beide habe ich wenig Verständnis. Hiermit meine ich jetzt nicht Robert, denn bei ihm handelte es nicht um eine Autobahn, von der wir anfangs ja ausgegangen sind.

Willst du mir ernsthaft sagen, dass das dichte Auffahren und zwingen des Vordermanns, nochmal deutlich schneller zu fahren, womit das Gefahrenpotential steigt, den Zeitgewinn von 40 Sekunden rechtfertigt?
Lege mir bitte nichts in den Mund, was ich nie geschrieben habe. Ein dichtes Auffahren ist unakzeptabel. Wie ich schon öfters geschrieben habe, wäre mein Verhalten auch davon unabhängig oder es würde gar nicht dazu kommen, weil ich meine Fahrweise schon anpassen würde, wenn der Hintermann noch weit weg wäre. Das nennt man vorausschauende Fahrweise. Ich warte nicht erst bis einer drängelt, nach dem Motto, ups, hinter mir ist ja einer.

Und ich lasse mir doch nicht von Anderen sagen, wann ich wen überhole. Wenn ich in einer 80er Zone nen LKW, Transporter oder sonstwas vor mir hab, welcher zwar nicht schneller fahren darf als ich, mir aber trotzdem die Sicht nach weiter vorne verschlechtert, dann überhole ich den , auch wenn ich danach genauso schnell weiter fahre.
Wenn du nicht schneller fahren möchtest, dir die Sicht aber nicht ausreicht, dann einfach den Abstand zu vergrößern, auf die Idee kommst du nicht?

Und Du schmeißt in deiner blinden Wut gegen Langsamüberholer alle in einen Topf und differenzierst nicht.
Von blinde Wut kann keine Rede sein. Wut scheint aber inzwischen in dir hochzukochen. ;)

Und Mich ärgern Leute, die auf der Autobahn links mit 120 überholen, oder auf der Doppelspur bei 100km/h mit 95km/h andere überholen, genauso.
Siehst du, da sind wir uns einig.

Und Aber hier reden wir von einer ganz anderen Situation! Ich werde mich sicherlich nicht von irgendeinem zu schnellerem Fahren zwingen lassen, wenn ich selbst zu schnell fahre, egal obs irgendein Japaner, S Klasse oder Ferrari ist.
Du brauchst ja nicht schneller fahren, weil, wenn du 10 km/h schneller bist, dann ist die Geschwindigkeit bereits ok, schleichst du aber mit nur 5 km/h höherer Geschwindigkeit vorbei, vergibst du dir auch nichts, eben nicht zu überholen. Wie viel Zeit würde dich die 5 km/h weniger dann kosten? Nicht viel, denn du müsstest ja nicht wie ein LKW 100 km und mehr mit dieser Geschwindigkeit fahren. Für LKWs habe ich daher für ihr Elefantenrennen Verständnis, für PKWs mit ihrem Baby-Elefantenrennen hingegen nicht.

Vielleicht treffen wir beide in einer solchen Situation mal aufeinander, auf das Gespräch würde ich mich freuen.
Es würde gar nicht zu einem Gespräch kommen, einerseits weil ich in solchen Situationen einen ausreichenden Abstand halte und mich solche Situation nicht so belasten, dass ich ein Gespräch suchen würde. Wenn es sein muss, lege ich im Gehirn einen Schalter um und schalte den Abstandtempomat ein, und rolle einfach hinterher.

Andere machen das nicht und drängeln stattdessen, damit müssen dann die Langsamüberholer halt leben. Man kann sich darüber ärgern, aber ändern kann man an dem Verhalten des Dränglers nichts. Ist es nicht der eine Drängler ist es garantiert kurze Zeit später der nächste. Wenn man entspannt fahren möchte, bleibt nur die Überlegung, was man selber an seiner Fahrweise ändern kann, damit man möglichst wenig in solche Situationen kommt und somit relaxed fahren kann.


Gruß

Uwe
 
Also du verlangst dass andere ihren Überholvorgang für dich oder wie ochsen in diesem Beispiel abbrechen oder deutlich schneller fahren, damit du keine 40s verlierst.
Liest du Beiträge auch mal durch? Ich habe nirgends so was verlangt. Wenn du nur Dinge unterstellst, die man nicht geschrieben hat, dann erübrigt sich leider jede weitere Diskussion.


Gruß

Uwe
 
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