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Genau genommen ist das eine tätliche Beleidigung. Zumindest wird deswegen gegen die Frau ermittelt die Wasser über diese unsägliche Roth geschüttet hat.

Ermittelt wird aber nur, weil es gegen Claudia Roth ging, die wird Anzeige erstattet haben. Eigentlich ist das so nicht haltbar, wenn man § 185 StGB zugrunde legt:

"Eine tätliche Beleidigung liegt vor, wenn der Täter eine unmittelbar gegen den Körper des Opfers gerichtete Einwirkung vornimmt, die nach ihrem objektiven Sinngehalt eine besondere Missachtung des Geltungswertes des Betroffenen ausdrückt."

Ich glaube kaum, dass die Einwirkung von sauberem Wasser eine "Missachtung des Geltungswertes des Betroffenen ausdrückt". Kommt natürlich auf den Richter an, wenn der die LG-Klimaspinner als Heilige Kühe ansieht, könnte da ein Ordnungsgeld (oder was auch immer) verfügt werden. Wenn das ein normaler Richter ist, macht er gar nichts. Aber erst einmal muss a) Anzeige erstattet werden und b) die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Wegen eines bisschen Wassers? Wenn sich um so einen Scheißdreck gekümmert wird, dann gute N8 Deutschland! Ich habe auch zwei Flaschen Wasser à 1,5 Liter im Kofferraum und würde das Gleiche machen, wenn ich mal auf diese Spinner treffe. Wenn da statt Wasser Pipi drin wäre, wäre das natürlich etwas anderes, das könnte man als "Missachtung" bezeichnen... :biggrin:
 
Ermittelt wird aber nur, weil es gegen Claudia Roth ging, die wird Anzeige erstattet haben. Eigentlich ist das so nicht haltbar, wenn man § 185 StGB zugrunde legt:

"Eine tätliche Beleidigung liegt vor, wenn der Täter eine unmittelbar gegen den Körper des Opfers gerichtete Einwirkung vornimmt, die nach ihrem objektiven Sinngehalt eine besondere Missachtung des Geltungswertes des Betroffenen ausdrückt."

Ich glaube kaum, dass die Einwirkung von sauberem Wasser eine "Missachtung des Geltungswertes des Betroffenen ausdrückt". Kommt natürlich auf den Richter an, wenn der die LG-Klimaspinner als Heilige Kühe ansieht, könnte da ein Ordnungsgeld (oder was auch immer) verfügt werden. Wenn das ein normaler Richter ist, macht er gar nichts. Aber erst einmal muss a) Anzeige erstattet werden und b) die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Wegen eines bisschen Wassers? Wenn sich um so einen Scheißdreck gekümmert wird, dann gute N8 Deutschland! Ich habe auch zwei Flaschen Wasser à 1,5 Liter im Kofferraum und würde das Gleiche machen, wenn ich mal auf diese Spinner treffe. Wenn da statt Wasser Pipi drin wäre, wäre das natürlich etwas anderes, das könnte man als "Missachtung" bezeichnen... :biggrin:
ich kenne einen der hat einen Eimer mit Elefantenkot ( auf Elefantenscheiße .de gekauft ) im Auto dabei.
natürlich absolut dicht...

oder das heißt Shit for you oder so
 
ich kenne einen der hat einen Eimer mit Elefantenkot ( auf Elefantenscheiße .de gekauft ) im Auto dabei.
natürlich absolut dicht...

oder das heißt Shit for you oder so
Wie geil ist das denn?:xd2:
Ich bin ja froh dass es bei uns noch nicht so weit ist.
Aber mal ehrlich, wenn das im, wie ich schon mal von bösen Zungen gehört habe, "Kalifat NRW" mal passiert, sorgen womöglich andere aber ganz fix und unkompliziert für freie durchfahrt. Noch wesentlich schneller, als die Polizei eintreffen kann.
Ob das wirklich so ist kann ich nicht beurteilen. Wohn aufm Land. Hier fahren die meisten Träcker/radlader/Roller und Fahrrad. Und da gerade wieder etwas windiger ist, hat praktisch jeder ein fichtenmopped im kofferraum um auf der straße liegende bäume zügig zu räumen. bei der FF ist hier eh jeder 2.
Also sorgen mach ich mir da eher wenig. Da sieht es 20km weiter westlich in Aachen schon schlimmer aus. Aber wo soll die letzte Degeneration da festkleistern? Die straßen sind doch schon alle durch baustellen und fehlplanungen blockiert. :ugly::wallbash::xd:
 
Ermittelt wird aber nur, weil es gegen Claudia Roth ging, die wird Anzeige erstattet haben. Eigentlich ist das so nicht haltbar, wenn man § 185 StGB zugrunde legt:

"Eine tätliche Beleidigung liegt vor, wenn der Täter eine unmittelbar gegen den Körper des Opfers gerichtete Einwirkung vornimmt, die nach ihrem objektiven Sinngehalt eine besondere Missachtung des Geltungswertes des Betroffenen ausdrückt."

Ich glaube kaum, dass die Einwirkung von sauberem Wasser eine "Missachtung des Geltungswertes des Betroffenen ausdrückt".

Kann ich mir jetzt eigentlich auch nicht vorstellen…

Aber wie du schon schreibst, bei unserer Rechtssprechung weiß man nie.

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