Anhänger und Führerscheinklasse B

Cali

Kackfasstreter
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13. März 2006
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Landau Isar
Hallo zusammen,

wir wollen uns im Sommer diesen Jahres einen Wohnwagen ausleihen. Nachdem ich nun verschiedenste Aussagen zum erlaubten Anhänger im Netz gefunden habe, wollte ich im sicherlich sachkundigen Forum mal nachfragen, was man denn überhaupt mit einem normalen Führerschein Klasse B so fahren darf? Im konkreten Fall:

Zugfahrzeug wäre ein Skoda Octavia RS TDI Kombi BJ 2015 mit folgenden Daten laut Hersteller:

Leergewicht ca. 1.500 kg
Zulässiges Gesamtgewicht: ca. 2 Tonnen

Darf man mit normalem Führerschein Klasse B damit einen Anhänger ziehen, der ca. 1 .000 kg Leergewicht bzw. 1.300 kg zulässiges Gesamtgewicht hat?

Ich habe eine Meinung im Netz gefunden die besagt, dass lediglich die Addition der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns 3,5 Tonnen nicht überschreiten darf.
Aber kann es wirklich sein, dass alle anderen Dinge (inzwischen) keine Rolle mehr spielen?!
Ich habe von früher noch so Dinge im Kopf wie z.b. "Das Leergewicht des Zugfahrzeuges darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht überschreiten". Ferner meine ich mich, dass auch die Gesamtlänge des Gespanns früher eine Rolle gespielt hat?!


Wer kann helfen, damit ich nicht schwarz fahre bzw. den Wohnwagen gar nicht mitnehmen darf?
 
"Sie möchten sich über die seit dem 19.01.2013 geltenden Anhängerregelungen für die Klasse B informieren?Die Klasse B berechtigt zum Mitführen eines Anhängers

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt (neu: auf das Verhältnis der zul. Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zugfahrzeuges kommt es seit dem 19.01.2013 nicht mehr an)."
http://www.kreisgg.de/buergerservic...g/neue-anhaengerregelungen-fuer-die-klasse-b/
 
Also zGG der Kombination darf 3500 kg nicht übersteigen.

2000 kg (zGG Skoda) + 1300 kg (zGG Wohnwagen) = 3300 kg = Fahrbar mit Klasse B
 
Da gab es eben 2013 die Änderung das nur noch die Gesamtmassen addiert werden müssen und das darf dann nicht über 3,5 t gehen.
 
Ahh, die Änderung war 2013. Das erklärt vermutlich, warum man beim googlen so viele unterschiedliche Aussagen findet: Die "heute falschen" sind dann wohl alle älter als 2013.

Dann kann ich mich ja beruhigt um die Buchung kümmern. :)

Danke Euch!
 
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