Cali
Kackfasstreter
Hallo zusammen,
wir wollen uns im Sommer diesen Jahres einen Wohnwagen ausleihen. Nachdem ich nun verschiedenste Aussagen zum erlaubten Anhänger im Netz gefunden habe, wollte ich im sicherlich sachkundigen Forum mal nachfragen, was man denn überhaupt mit einem normalen Führerschein Klasse B so fahren darf? Im konkreten Fall:
Zugfahrzeug wäre ein Skoda Octavia RS TDI Kombi BJ 2015 mit folgenden Daten laut Hersteller:
Leergewicht ca. 1.500 kg
Zulässiges Gesamtgewicht: ca. 2 Tonnen
Darf man mit normalem Führerschein Klasse B damit einen Anhänger ziehen, der ca. 1 .000 kg Leergewicht bzw. 1.300 kg zulässiges Gesamtgewicht hat?
Ich habe eine Meinung im Netz gefunden die besagt, dass lediglich die Addition der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns 3,5 Tonnen nicht überschreiten darf.
Aber kann es wirklich sein, dass alle anderen Dinge (inzwischen) keine Rolle mehr spielen?!
Ich habe von früher noch so Dinge im Kopf wie z.b. "Das Leergewicht des Zugfahrzeuges darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht überschreiten". Ferner meine ich mich, dass auch die Gesamtlänge des Gespanns früher eine Rolle gespielt hat?!
Wer kann helfen, damit ich nicht schwarz fahre bzw. den Wohnwagen gar nicht mitnehmen darf?
wir wollen uns im Sommer diesen Jahres einen Wohnwagen ausleihen. Nachdem ich nun verschiedenste Aussagen zum erlaubten Anhänger im Netz gefunden habe, wollte ich im sicherlich sachkundigen Forum mal nachfragen, was man denn überhaupt mit einem normalen Führerschein Klasse B so fahren darf? Im konkreten Fall:
Zugfahrzeug wäre ein Skoda Octavia RS TDI Kombi BJ 2015 mit folgenden Daten laut Hersteller:
Leergewicht ca. 1.500 kg
Zulässiges Gesamtgewicht: ca. 2 Tonnen
Darf man mit normalem Führerschein Klasse B damit einen Anhänger ziehen, der ca. 1 .000 kg Leergewicht bzw. 1.300 kg zulässiges Gesamtgewicht hat?
Ich habe eine Meinung im Netz gefunden die besagt, dass lediglich die Addition der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns 3,5 Tonnen nicht überschreiten darf.
Aber kann es wirklich sein, dass alle anderen Dinge (inzwischen) keine Rolle mehr spielen?!
Ich habe von früher noch so Dinge im Kopf wie z.b. "Das Leergewicht des Zugfahrzeuges darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht überschreiten". Ferner meine ich mich, dass auch die Gesamtlänge des Gespanns früher eine Rolle gespielt hat?!
Wer kann helfen, damit ich nicht schwarz fahre bzw. den Wohnwagen gar nicht mitnehmen darf?