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Hallo Leute,
ich habe eine kurze Frage zum erlaubten Gewicht für Zugfahrzeug + Anhänger mit dem Führerschein Klasse B.
Hier gab es wohl ab 2013 eine Änderung? Die aber lediglich besagt, dass der Anhänger jetzt nicht mehr leichter sein muss als der PKW?
Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ≤ 750kg ist, darf dieser mit jedem Zugfahrzeug (≤ 3.500kg) gezogen werden. Also maximales Gesamtgewicht 4.250kg?
Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers > 750kg ist, darf das kombinierte zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger bei maximal 3.500kg liegen.
Das tatsächliche Gewicht, bzw. die tatsächliche Zuladung spielt also nie eine Rolle?
Welche Folgen hätte Max Mustermann denn zu erwarten wenn er mit einem Zugfahrzeug mit zul. Gesamtgewicht von 2565kg und einen Anhänger mit zul. Gesamtgewicht von 1000kg kontrolliert wird?
Zählt hier der Bussgeldkatalog zur Überladung?
ich habe eine kurze Frage zum erlaubten Gewicht für Zugfahrzeug + Anhänger mit dem Führerschein Klasse B.
Hier gab es wohl ab 2013 eine Änderung? Die aber lediglich besagt, dass der Anhänger jetzt nicht mehr leichter sein muss als der PKW?
Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ≤ 750kg ist, darf dieser mit jedem Zugfahrzeug (≤ 3.500kg) gezogen werden. Also maximales Gesamtgewicht 4.250kg?
Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers > 750kg ist, darf das kombinierte zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger bei maximal 3.500kg liegen.
Das tatsächliche Gewicht, bzw. die tatsächliche Zuladung spielt also nie eine Rolle?
Welche Folgen hätte Max Mustermann denn zu erwarten wenn er mit einem Zugfahrzeug mit zul. Gesamtgewicht von 2565kg und einen Anhänger mit zul. Gesamtgewicht von 1000kg kontrolliert wird?
Zählt hier der Bussgeldkatalog zur Überladung?