Anhänger mit Klasse B Führerschein

Stratocaster

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Karlsruhe
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BMW E91 Individual
Hallo Leute,

ich habe eine kurze Frage zum erlaubten Gewicht für Zugfahrzeug + Anhänger mit dem Führerschein Klasse B.
Hier gab es wohl ab 2013 eine Änderung? Die aber lediglich besagt, dass der Anhänger jetzt nicht mehr leichter sein muss als der PKW?


Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ≤ 750kg ist, darf dieser mit jedem Zugfahrzeug (≤ 3.500kg) gezogen werden. Also maximales Gesamtgewicht 4.250kg?

Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers > 750kg ist, darf das kombinierte zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger bei maximal 3.500kg liegen.


Das tatsächliche Gewicht, bzw. die tatsächliche Zuladung spielt also nie eine Rolle?

Welche Folgen hätte Max Mustermann denn zu erwarten wenn er mit einem Zugfahrzeug mit zul. Gesamtgewicht von 2565kg und einen Anhänger mit zul. Gesamtgewicht von 1000kg kontrolliert wird? :ugly:
Zählt hier der Bussgeldkatalog zur Überladung?
 
Da kann ich nur dem lieben Gott für meine frühe Geburt danken, mit Klasse 3 ist es echt einfacher. Da stellen sich solche Fragen nicht.

Wären die 65kg nicht noch im Rahmen der Toleranz? Das sind doch keine 2% mehr.
 
Die zuladung spielt nur für die eingetragene Anhängelast des Fahrzeugs eine Rolle.

Ansonsten fährst du quasi ohne gültigen Führerschein :doh:

Deine restlichen Ausführungen sind korrekt, man kann hier nur B96 empfehlen, das ist gleich gemacht und du kannst alle Kombinationen bis 4250kg ziehen.
 
Also zählt der Bussgeldkatalog zur Überladung nicht?

Fahrzeug 2565kg + Anhänger 1000kg = 3565kg bedeutet Fahren ohne Fahrerlaubnis? wegen 65kg (2,5% drüber)? :shocked:
 
Ich würde behaupten es kommt auf den Beamten vor Ort an, die haben alle Ermessensspielraum.

Die Chance dass du erwischt wirst ist ja eigentlich gleich 0. Ich fahre wirklich sehr viel mit Anhänger und wurde auch desöfteren angehalten, teilweise ist er auch überladen, aber den Fahrzeugschein des Anhängers wollte noch nie jemand sehen.
 
Vermutlich, weil du ja den richtige Führerschein hast.

@Deleted205
Was sagt die offizielle Seite?
Gibt es da Toleranzen oder bist du bei 3.501 kg gleich fällig?
 
Das ist ein Riesen Mist.....

Mit B darfst zulässiges Gewicht von 3500KG nicht überschreiten.
ich ziehe mit meinem 300D öfters mal ein anderes Auto weil er 1900kg schleppen darf.
dürfte ich eigentlich nicht :doh:

Werde BE nächstes Jahr mal machen aber wohl um 700€ dafür ist reine Abzocke...
B96 überlegeuch mir auch...:confusednew:
 
Ist genau so besch***** wie die Achsregelung. Bis 2m kannst Du mit B/BE theoretisch einen 4 Achser ziehen (wenn die Achsen drunter passen :zwinker:) Ab 2.01m brauchst du dann die CE selbst bei zwei Achsen :confusednew:
 
Ich bin auch des öfteren mit Anhänger unterwegs (nur privat), je nach Zugfahrzeug mit 1000 oder 1300kg Anhängern.

Aktuell kann ich die 1000er auch mit unserem F11 530xD ziehen (weil 2470 zul.ggw).
Ups, oder auch nicht, 2470kg gilt nur für den 530d. Der 530xD hat ja 2530kg :doh:

Ende des Jahres steht aber ein G31 540xD mit den besagten 2565kg ins Haus.


Naja, dann lautet die eigentliche Frage, was beim überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts passiert?
Ob es Toleranzen gibt und wie hoch diese sind?

Hab eigentlich keinen Bock nochmal was an meinem Führerschein zu machen. Müsste den ja dann nach Neuregelung alle 15 Jahre verlängern?
Oder steht das ab 2033 eh an? :confusednew:


#DANKEMERKEL
 
Ich habe vor 3 Jahren BE gemacht, weil ich mit dem Touareg nicht mal einen 750kg Anhänger hätte ziehen dürfen.
 
Kann nicht sein, denn dann dürfte man mit einem B nichtmal den Touareg fahren :zwinker:
Deshalb gibt’s eben die eine Ausnahme, dass man einen 750kg ZGG Anhänger mit einem 3500kg ZGG Fahrzeug auch mit B ziehen darf.
 
Hallo,
Du könntest den 540 auch um 65kG ablasten :zwinker:.


Grüße Lars
 
@*Chris*
nein, genau dafür gibt es den B96, mit B darf man:
- zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs + Anhängers maximal 3.500kg

Der R5 TDI hatte 2.850kg zulässige Gesamtmasse.
 
Wenn selbst 1kg über ZGG = Fahren ohne Fahrerlaubnis bedeutet wird es wohl auf nen B96 oder BE rauslaufen :cry:

Aber ich hoffe @Deleted205 kann hier für mich nachher noch etwas Licht ins Dunkel bringen :smilenew:
 
Mag es ein anderer Versuchen @c_a davon zu überzeugen, dass er falsch liegt? :D

@Stratocaster hat es oben doch zu 100% richtig zusammengefasst.

Mit B: maximales zulässiges Gesamgewicht Fahrzeug kleiner gleich 3500kg + 750kg Anhänger = 4250kg ODER das Gespann zusammen maximal 3500kg, wenn der Anhänger mehr als 750kg zulässiges Gesamtgewicht hat.

Mit B96 darf das Gespann immer 4250kg zulässiges Gesamtgewicht haben, egal wie die Kombination ausfällt, vorausgesetzt du überschreitest nicht die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs. Als Beispiel: Auto hat 2000kg zulässiges Gesamtgewicht und darf 2250kg ziehen, dann ist das mit B96 erlaubt, aber mit B nicht mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also mit dem B96 hätte ich den 750kg Anhänger fahren dürfen, aber nicht mit B.

Da ich die volle Anhängelast von 3,5t nutzen wollte, habe ich BE gemacht.

B96 = Geldverschwendung.
 
Du hast recht... Die Erinnerung :confusednew: wurde gerade durch mehrfaches lesen korrigiert.

Habe BE ja nicht nur deswegen gemacht und darf mit 7t Zuggesamtgewicht rum fahren :biggrin:

@csl_micha
Was meinst Du mit dem Achsabstand, ich glaub das ist was von „früher“.

Ich hatte schon einen 10m langen Drehschemel am Touareg. Vorne eine Achse und 5-6m weiter hinten die Doppelachse.
 
Zuletzt bearbeitet:
@c_a nein das ist immer noch, wenn die Achsen des Hängers mehr als 2,00m auseinanderliegen (egal wie viele) braucht man CE um diesen Anhänger bewegen zu dürfen.

der Drehschemel ist dann schon Fahren ohne Führerschein :zwinker:
 
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